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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufgabe

Einzelhändler handelt mit Musikinstrumenten (ausschl. Trompeten). Lagerbestand aufgrund Corona über 1 Mio. €. Das Geschäftsmodell: Er kauft weltweit seltene Stücke vorwiegend von Privatleuten ein. Die Instrumente werden sodann an einen Händler verbracht, der diese überholt, auf Kommissionslager nimmt und abverkauft. Aufgrund Corona stockt das Geschäftsmodell. Der Inhaber ist mittlerweile 73 Jahre alt und möchte das Geschäft aufgeben. Kann er den Lagerbestand zum Einkaufspreis privatisieren und diesen dann verwenden als private Vermögensanlage bzw. den Bestand weiter im Kommissionslager lassen und ihn je nach einem Abverkauf als nachträglichen Geschäftsaufgabegewinn versteuern? Umsatzsteuerlich handelt es sich zu 99 % um Differenzgeschäfte.
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