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Betriebsaufspaltung,Vermeidung

Ein Mandant ist Geschäftsführer einer GmbH, an der er zu 60 % beteiligt ist. Sitz und Geschäftsleitung der GmbH ist laut Satzung an Standort L, dort wohnt der Mandant auch, allerdings begründet er dort kein Eigentum. Somit lag bislang keine Betriebsaufspaltung vor. Jetzt will der Mandant ein eigenes Haus in R kaufen, welches aber rund 100 km vom Sitz entfernt liegt. Er beabsichtigt, auch einige Arbeiten für die GmbH vom häuslichen Arbeitszimmer aus zu erledigen. Eine Vermietung an die GmbH ist nicht vorgesehen. 1. Wird mit dem Arbeitszimmer zwingend eine Betriebsaufspaltung begründet? 2. Kann man eine Betriebsaufspaltung verneinen, wenn die für die GmbH unentgeltlich genutzte Fläche im privaten Haus von geringem Wert/Umfang ist? Wenn ja, welche Grenzen wären hier maßgebend? 3. Kann der geldwerte Vorteil aus den Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nur für die tasächlich genutzten Tage herangezogen werden, oder muss immer der volle Wert nach der 0,03-%-Methode herangezogen werden?
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