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Einkommensteuer,Betriebsaufspaltung,Rechtsfolge

A ist mittelbar zu 94 % und unmittelbar zu 6 % an der operativen A-GmbH beteiligt. Von dieser bezieht er ein Geschäftsführergehalt. Gleichzeitig betreibt A ein Einzelunternehmen, in dem sich eine Immobilie befindet, die eine wesentliche Betriebsgrundlage der A-GmbH darstellt. Insofern besteht eine Betriebsaufspaltung zwischen dem Besitzunternehmen und der GmbH. Daher ist der unmittelbare GmbH-Anteil im Einzelunternehmen als Betriebsvermögen bilanziert. Stellt das Gehalt von A Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit oder Betriebseinnahmen des Einzelunternehmens dar?
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