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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Sonstige Einkünfte

Mandant bekommt Geld als Tippgeber für "Juicy Fields". Es handelt sich um eine Plattform, die eine virtuelle Hanfplantage anbietet . Dort kann man Pflanzen kaufen und wenn diese ausgewachsen sind bekommt man dafür einen Ertrag. Dieser ist eine Einnahme aus Kapitalvermögen. Das ganze mutet ein wenig nach einem Pyramidensystem an, soll es aber nicht sein. Für das verbreiten der Bekanntheit der Plattform wird ein Link verschickt und wenn darüber investiert wird, bekommt man eine Provision. Die Firma Jucyfields sitzt in den Niederlanden Handelt es sich hierbei um sonstige Einkünfte ( ca 50.000€ pro Jahr ) oder um Einkünfte aus Gewerbebetrieb ? 2. Frage: wie ist die Provision umsatzsteuerlich zu behandeln ? Handelt es sich um Reverse Charge Umsätze? Viele Grüße Benjamin Fricke
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