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Veräußerung Einzelunternehmen,Freibetrag und Tarifermäßigung,Antragsfrist

Sachfrage Unternehmer A beabsichtigt, sein Einzelunternehmen B zu verkaufen. Unternehmer A überschreitet im Jahr des Verkaufs das 55. Lebensjahr. Unternehmer A möchte die Tarifermäßigung in Anspruch nehmen. Fragen: 1) Muss die Anwendung der Tarifermäßigung mit der Steuererklärung beantragt werden? Oder kann diese auch nachträglich vorgenommen werden? 2) Kann die Wahl der Tarifermäßigung später beantragt werden? 3) Auf welche Formerfordernisse ist besonders achtzugeben? 4) Ist es wichtig, dass der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt des Verkaufs oder zum Ende des Kalenderjahres das 55. Lebensjahr überschritten hat? 5) Kann die Tarifermäßigung nur bei einem Einzelunternehmen oder auch bei einer GmbH in Anspruch genommen werden?
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