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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Liebhaberei

Ein Mandant betreibt zwei Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. Der erste Betrieb wirft laufende Gewinne ab. Der zweite Betrieb, eine Beratungspraxis und Salzgrotte für Therapien, weist nur Verluste aus. Das Finanzamt prüft nun die Liebhaberei dieses Betriebs. Nun wurde aber umfangreiche Werbung betrieben, aber bedingt durch die Pandemie ließen sich die Einnahmen nicht mehr steigern. Die Salzgrotte wird weiterbetrieben, die anderen Räumlichkeiten wurden zu Ferienwohnungen umgebaut. Die Wohnung im eigenen Gebäude wird vorwiegend an Wochenendpendler vermietet. Könnte man die neue Vermietung als Maßnahme zur Verlustbegrenzung im Sinne der Liebhaberei vermerken? Das Gebäude war bisher zu 100 % bilanziert und wir würden die Ausbaukosten der Ferienwohnung nun aktivieren und das Gebäude weiterhin als Betriebsvermögen ausweisen. Wäre dies im Sinne eines Totalgewinns bei der Liebhaberei eine Begründung, um die Liebhaberei zu verhindern?
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