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Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG,Lieferantenverbindlichkeiten zwischen nahestehenden Unternehmen

Sachverhalt: Die im Drittland ansässige Muttergesellschaft (M-GmbH) ist jeweils zu 100 % beteiligt an den Tochtergesellschaften D-GmbH, die in Deutschland ansässig ist, und CH-GmbH, die in der Schweiz ansässig ist. Die D-GmbH hat gegenüber ihrer Schwestergesellschaft CH-GmbH Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die lt. den zugrundeliegenden Rechnungen innerhalb von 30 Tagen fällig sind. Diese Verbindlichkeiten sind seit zwölf Monaten fällig und noch nicht beglichen. Sie werden zurzeit durch die CH-GmbH nicht eingefordert, weil die D-GmbH die Mittel nicht zur Verfügung hat und die CH-GmbH diese nicht benötigt. Wann eine Zahlung erfolgt, ist derzeit nicht absehbar. Um eine insolvenzrechtliche Überschuldung der D-GmbH zu vermeiden, hat die M-GmbH eine harte Patronatserklärung für die Verbindlichkeiten der D-GmbH abgegeben. Frage: Ist die Verbindlichkeit, obwohl sie eigentlich sofort fällig ist, nach § 6 Abs. 1 EStG abzuzinsen? Bei einer Verbindlichkeit gegenüber einem fremden Dritten wäre unseres Erachtens wegen der Fälligkeit keine Abzinsung erforderlich. Wie sieht es jedoch aus, wenn – aufgrund der Konzernstruktur – die Verbindlichkeit nicht eingefordert wird?
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