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Betriebsaufspaltung,Wohnrecht,personelle Verflechtung

Es besteht eine Betriebsaufspaltung in der Weise, dass das Grundstück und die GmbH-Anteile derselben Person gehören. Nun ist geplant, das Grundstück im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich, aber gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf den Sohn zu übertragen. Fraglich ist, ob hierdurch die personelle Verflechtung entfällt. Meines Erachtens ist das wirtschaftliche Eigentum zu betrachten, so dass der Wohnrechtsinhaber wirtschaftlicher Eigentümer bleibt und die Betriebsaufspaltung fortgesetzt wird.
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