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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufspaltung

A ist 100%iger Gesellschafter der A GmbH (Gründung im Jahr 2020). Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der von A angemieteten Wohnung. Circa 50 % der Räumlichkeiten werden von der GmbH betrieblich genutzt, die weiteren 50 % werden privat genutzt. Einen schriftlichen Untermietvertrag zwischen A und der GmbH über die 50 % gibt es nicht. Die anteiligen Kosten werden aber als Betriebsausgabe bei der GmbH verbucht. Die GmbH hat keinen Arbeitnehmer, nur den Geschäftsführer A. A und die GmbH wollen in eine andere Stadt ziehen und die bisherigen Räumlichkeiten aufgeben. Dort soll ein Büro für die GmbH angemietet werden. Ist-Zustand: Es liegt höchstwahrscheinlich eine Betriebsaufspaltung vor, da die personelle und sachliche Verflechtung gegeben ist. Die sachliche Verflechtung ergibt sich aus dem zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut (Nutzungsrecht?), welches höchstwahrscheinlich eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage für die GmbH darstellt. Die Frage besteht darin, wie bei einer angenommenen Betriebsaufspaltung durch den Umzug eine Beendigung der BAS und die damit verbundene Aufdeckung der stillen Reserven in den GmbH-Anteilen vermieden werden kann.
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