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Rechnungsabgrenzungsposten,Aufwand

GmbH (Sitz in Deutschland und dort auch voll steuerpflichtig) hat Vertriebsvertrag über Produkt A und B mit Lieferant X abgeschlossen. Der Vertriebsvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren, und GmbH zahlt an X eine Lizenzgebühr in Höhe von 5 % der mit den Produkten A und B erzielten Nettoumsatzerlöse. Zusätzlich wurde eine nicht rückzahlbare Meilensteinzahlung von der GmbH an X vereinbart, die fällig ist, sobald die Produkte A und B erstmals verkauft werden (also wenn von A und B jeweils mindestens eine Einheit verkauft wurde). Frage: Ist die Meilensteinzahlung sofort als Betriebsaufwand zu buchen oder über die Laufzeit des Vertrags (z.B. linear) abzugrenzen?
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