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§ 15 EStG,Bürgschaftszahlungen im Sonderbetriebsvermögen von Gesellschaftern,Korrespondierende Bilanzierung

Mein Mandant war Gesellschafter einer GmbH & Co. KG, d.h. alleiniger Kommanditist der KG und alleiniger Gesellschafter der GmbH. Ein schriftlicher Gesellschafter-Geschäftsführervertrag bestand nicht. Die KG befindet sich in der Insolvenz und mein Mandant wurde vom Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern in Haftung genommen. Er hat im Jahr 2020 Zahlungen geleistet aufgrund von Haftungsbescheiden: – an das Finanzamt: Umsatzsteuer und Lohnsteuer einschließlich Säumnis- und Verspätungszuschläge, – an Krankenkassen: rückständige Sozialversicherungsbeiträge einschließlich Säumnis- und Verspätungszuschläge – sowie aus einer Bürgschaft für das Geschäftskonto der KG. Können diese Zahlungen steuerlich geltend gemacht werden? Gegebenenfalls wo und bei welcher Einkunftsart?
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