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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufspaltung

Person A und Person B (keine Ehegatten) kaufen ein EFH zum 01.08.2020: Eigentumsverhältnisse A: 3/5, B 2/5. Die Personen A und B wohnen in dem Haus. A ist zu 100 % Gesellschafter einer GmbH. Die GmbH mietet in dem EFH ein Büro. Die Wohnfläche insgesamt beträgt 210 qm. Auf das Büro entfallen davon 60 qm. Die Miete für das Büro wird von der GmbH auf ein Konto von A gezahlt. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse erzielt B Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 2/5 der Einnahmen. Werbungskosten kann B in Höhe von 2/5 der Anschaffungskosten im Wege der AfA geltend machen sowie weitere Werbungskosten, die in Zusammenhang mit der Immobilie stehen. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse und dem Vorliegen einer Betriebsaufspaltung erzielt A Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 3/5 der Einnahmen. An Betriebsausgaben kann A 3/5 der Anschaffungskosten im Wege der AfA geltend machen sowie weitere Betriebsausgaben, die in Zusammenhang mit der Immobilie stehen. Korrekt? Wenn die Auffassung zutrifft, muss für A und B eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgegeben werden, in der die Einkünfte unterschiedlich nach § 15 und § 21 EStG erfasst werden? Für A müsste eine E-Bilanz unter derselben Steuernummer übermittelt werden?
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