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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Gewerbesteuerpflicht

An einer GmbH & Co. KG ist Ges. A zu 100 % beteiligt und verkauft zum 01.07. einen Anteil an B (keine nat. Personen). Im Kaufvertrag ist geregelt, dass A die GewSt auf den Veräußerungsgewinn übernimmt. Der Kaufvertrag regelt: „Die GewSt auf den V-Gewinn ist als Verb. in die Bilanz der Ges. aufzunehmen und vom Verkäufer im abgekürzten Zahlungsweg direkt an die Ges. zu zahlen.“ Im Ges.-Vertrag findet sich hierzu keine Regelung. Frage: Führt diese Regelung dazu, dass die Übernahme gesellschaftsrechtlich veranlasst ist? Oder stellt die Übernahme der GewSt einen sonstigen betrieblichen Ertrag in der Gesamthand der Gesellschaft dar? Wenn ja, ist die Übernahme betrieblich veranlasst und als Veräußerungskosten beim Verkäufer abzugsfähig? Oder kann hierin eine Einlageverpflichtung des Verkäufers in die Gesamthand der Gesellschaft gesehen werden mit der Folge, dass sich die Übernahme nur auf das Kapitalkonto und somit auf den Veräußerungsgewinn des Veräußerers auswirkt?
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