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§ 4 EStG,Betriebliche Veranlassung von Unfallschäden

Mein Mandant Herr R. ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Im Juni 2020 erwarb Herr R. ein betriebliches Fahrzeug. Im November 2020 entstand für dieses Fahrzeug durch einen Unfall auf einer privaten Fahrt ein Totalschaden. Die private Nutzungsentnahme wird durch die 1-%-Regelung ermittelt. Die Daten: Anschaffungskosten des (gebrauchten) Fahrzeugs im Juni 2020: 25.000 € Abschreibung (bei einer Nutzungsdauer von drei Jahren) bis zum 30.11.2020: 4.167 € = Restbuchwert am 30.11.2020 20.833 € Im August 2021 erhielt Herr R. von der Versicherung eine Erstattung in Höhe von 8.000 €. Durch den Verkauf des Fahrzeugs im September 2021 erhielt Herr R. 13.000 € zzgl. Umsatzsteuer. Meine Frage: Wie ist der Unfall im Jahresabschluss des Jahres 2020 zu berücksichtigen?
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