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Betriebsaufspaltung,§ 6 Abs. 5 EStG,Freiberufler

Meine Mandantin ist selbständige Ärztin und vermietet daneben einen Teilbereich der Gebäudefläche an eine gewerbliche GmbH, bei der sie alleinige Gesellschafterin ist. Somit liegt eine Betriebsaufspaltung vor. Die GmbH befindet sich nunmehr in Liquidation. Es stellt sich nun die Frage, ob die Beendigung der Betriebsaufspaltung und die damit einhergehende Aufdeckung stiller Reserven durch § 6 Abs. 5 EStG vermieden werden, da sie die Fläche nunmehr für ihre Praxis nutzt. Insbesondere stellt sich die Frage, wie hinsichtlich der Gewerbesteuer zu verfahren ist, wenn § 6 Abs. 5 EStG zur Anwendung kommt.
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