Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 7 EStG,Nachholung unterlassener Abschreibungen

Wir haben ein Mandat neu übernommen und im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung festgestellt, dass auf eine im Jahr 2017 angeschaffte Photovoltaikanlage die Abschreibung für die Jahre 2019 und 2020 durch den anderen Steuerberater nicht angesetzt wurde und das Finanzamt den Steuerpflichtigen darauf auch nicht hingewiesen hat. Die Abschreibung fehlt einfach. Können diese beide Jahre nachgeholt werden? Entweder über eine Änderung der Steuerbescheide 2019 + 2020 oder über eine erhöhte Abschreibung über die verbleibende Nutzungsdauer?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen