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Betriebsvorrichtung,Erhaltungsaufwand,Anschaffungskosten

Unser Kunde M betreibt einen Imbiss. Sein Imbisswagen wird derzeit komplett renoviert. Unter anderem wurden nun auch die einzelnen darin verbauten Kühltheken jeweils ausgetauscht. Sind diese Kosten (Austausch von Kühltheken) im Imbisswagen als Erhaltungsaufwand und somit als direkte Betriebsausgabe anzusetzen, oder sind die Kosten dem Anlagevermögen zuzuordnen und über eine ND abzuschreiben?
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