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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsvermögen

Meine Mandanten haben eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ihres eigengenutzten Wohnhauses installieren lassen. Das Wohnhaus gehört beiden Eheleuten. Es wird sowohl Strom eingespeist als auch selbst verbraucht. Obwohl anders besprochen, betreiben die Eheleute die Photovoltaikanlage. Habe ich jetzt das Problem der gewerbesteuerlichen Infizierung? Das heißt, dass die eigengenutzte Immobilie jetzt Betriebsvermögen geworden ist und bei einem Verkauf steuerlich verhaftet bleibt. Wenn ja, gäbe es ggf. Heilungsmöglichkeiten?
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