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§ 15 EStG,Rückwirkende Zurechnung von Einkünften und Vermögen bei Erbauseinandersetzung,Vermeidung der Beendigung der Betriebsaufspaltung durch gewerbliche Prägung

An der GmbH (Autohaus) sind die Tochter T mit 60 % und die Mutter M mit 40 % beteiligt. Das wesentliche Grundstück (Autohaus mit Verkaufsräumen, Servicebereich, Parkflächen, Ausstellungsfläche Neu- und Gebrauchtwagen etc.) gehört mit 100 % der Mutter M. Die Mutter M ist am 15.03.2022 verstorben. Erbe der restlichen Anteile an der GmbH und des Betriebsgrundstücks ist T. T hält somit 100 % an der GmbH und am Grundvermögen. Eine wirtschaftliche, sachliche und personelle Verflechtung ist gegeben. Frage: Gibt es für einen Erbfall eine Ausnahme, dass eine testamentarische Erbschaft für einen Frist von bspw. drei Monaten nicht dazu führt, dass eine steuerliche Betriebsaufspaltung entsteht? Die Tochter T würde dann bspw. zeitnah 60 % der Anteile auf die volljährige Enkelin E übertragen, die den Betrieb fortführen soll. Wenn aber eine Betriebsaufspaltung entstanden ist, wenn auch nur für bspw. drei Monate, dann befinden sich auch die Anteile an der GmbH im steuerlichen Betriebsvermögen der Betriebsaufspaltung, so dass eine Übertragung von 60 % der Anteile an der GmbH zu einer vollen Entnahme von 100 % des Werts der GmbH (Anschaffungskosten = Stammkapital 100 T€, Wert Autohaus wohl ca. 15.000 T€, somit läge der Entnahmegewinn bei ca. 14.900 T€) aus dem Betriebsvermögen führen würde? Wenn es keine Ausnahmeregelung für Erbfälle gibt, werden wir jetzt sofort eine GmbH & Co. KG gründen und die Anteile ins Sonderbetriebsvermögen einlegen und dann nur Anteile an der GmbH & Co. KG übertragen.
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