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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Gewerbliche Infektion

Sachverhalt: Eine Vermietungs-GbR aus vier Ärzten (A, B, C, D) hat eine Immobilie erworben (EG + 1. OG). Die Ärzte A+B praktizieren als GbR im EG und C+D praktizieren im 1. OG. Die Vermietungs-GbR vermietet die Räumlichkeiten an die Ärzte. Da nicht an sich selbst vermietet werden kann, erzielen A, B lediglich Mieteinnahmen aus dem 1. OG und C, D lediglich Mieteinnahmen aus dem EG. Der selbstgenutzte Teil ist jeweils Betriebsvermögen. Frage: Im 1. OG befindet sich ein OP-Saal. Dieser soll (zwecks Auslastung) auch an dritte Ärzte vermietet werden (ggf. mit Einrichtung). Wenn C+D den OP-Saal im Rahmen ihrer Arzttätigkeit untervermieten, besteht m.E. die Gefahr einer gewerblichen Infizierung. Wenn die Vermietungs-GbR den OP-Saal vermietet, würde dies doch ggf. auch zu einer Gewerblichkeit führen? Müsste dann nicht ohnehin die Vermietungs-GbR auch Eigentümerin der OP-Saal-Einrichtung etc. sein? Sehen Sie eine andere Möglichkeit, um eine gewerbliche Infizierung zu vermeiden? Gründung einer zweiten GbR von C, D, deren Zweck die gewerbliche Vermietung des OP-Saals inkl. der Einrichtung ist? Diese wiederum würde auch voraussetzen, dass diese GbR einen separaten Mietvertrag mit der Vermietungs-GbR schließt und auch Eigentümerin der Gegenstände ist? Es reichen kurze Antworten.
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