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Investitionsabzugsbetrag,Thesaurierungsbegünstigung,§ 34a EStG

Ein Mandant möchte nach § 34a EStG begünstigt besteuern. Er plant aber, im Folgejahr seinen Gewinn mit einem IAB außerbilanziell zu mindern. Wirkt sich dies auf die Besteuerung des § 34a EStG aus? 100 T€ Gewinn, 10 T€ Entnahme und geplant ein IAB von 90 T€. Sind die 10 T€ begünstigt zu besteuern?
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