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Vorbehaltsnießbrauch bei der Übertragung von Betriebsvermögen,§ 6 Abs. 3 EStG

Im Jahr 2017 übertrug der Vater im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge sämtliche Grundstücke, u.a. auch die im Wohnhaus befindlichen Gästezimmer, auf seinen Sohn. Die Gästezimmer wurden bisher vom Vater als Gewerbebetrieb geführt. Laut Notarvertrag wurde der steuerlich selbständige Gästezimmerbetrieb ausdrücklich nicht auf den Sohn übertragen. Der Vater führt den Gästezimmerbetrieb weiterhin auf eigene Rechnung fort. Das Finanzamt sieht hierin eine Zwangsentnahme des Grund und Bodens sowie des Gebäudeteils für den Gästezimmerbetrieb im Jahr 2017. Ist das richtig?
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