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Betriebsaufspaltung,Personelle Verflechtung,Ausschlagung der Erbschaft

Unsere Mandantin ist im Dezember 2021 verstorben. Sie war alleinige Eigentümerin einer Halle, die an die X GmbH vermietet ist. Das Grundstück wurde im Jahr 2017 erworben, die Fertigstellung der Halle war im Februar 2019. Ihr Ehemann ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der X GmbH. Mit notariellem Testament haben sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Die Eheleute haben zwei gemeinsame Kinder, 19 und 17 Jahre alt. Frage: Falls der Ehemann das Erbe ausschlägt, wird ihm trotzdem für eine juristische Sekunde das Grundstück und die Halle als Betriebsvermögen hinzugerechnet? Hier wären dann die Anschaffungskosten mit dem Teilwert für die Entnahme (die bereits jetzt über den Anschaffungskosten liegen) anzusetzen.
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