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§ 3c EStG,Kosten gemischt genutztes Grundstück

Mein Mandant vermietet ein Gebäude an eine GmbH, an der er zu 100 % beteiligt ist → Betriebsaufspaltung (die ist unstrittig – hierzu sollte nicht Stellung genommen werden). Ein Teil des Gebäudes ist der Keller, der früher als Lager für den damaligen Betrieb diente. Der Lastenaufzug ist nicht mehr nutzbar und die Raumhöhe genügt den heutigen Ansprüchen nicht mehr. Auch andere Gebäudeteile werden nicht vermmietet, sondern selbstgenutzt. Insofern ist die Fläche des Gebäudes aufzuteilen in einen privaten Teil und einen der Betriebsaufspaltung zuzuordnenden Teil. Meines Erachtens ist der Keller – da nicht vermietbar – neutral zu werten, oder? Der Grund und Boden ist überproportional groß (Außenfläche gepflastert). Diese dient teilweise als Zufahrt zur Halle und wird auch durch die GmbH so genutzt. Zu welchem Anteil wird das Grundstück Betriebsvermögen – nur die Fläche, auf der das Gebäude steht, oder auch der gepflasterte Hof?
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