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Betrug,Trickbetrüger

Unser Mandant wurde Opfer einer Betrugsmasche. Hierbei wurde er per Telefon darüber informiert, dass seine Tochter einen Unfall gehabt hätte, bei welchem sie die Schuld trägt, und sie würde nun im Gefängnis sein. Um seine Tochter zu befreien, könne er eine „Ablöse/Kaution“ bezahlen. Der Steuerpflichtige bezahlte 120.000 € bar an die Betrüger. Die Täter sind namentlich bei der Polizei bekannt, die Ermittlungsverfahren sind eingeleitet und es gibt zwei Aktenzeichen. Können die „Kosten“ steuerlich geltend gemacht werden (ggf. als außergewöhnliche Belastungen)?
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