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§ 17 EStG,Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen

A verkauft laut Notarvertrag vom 10.12.2020 seine 100%ige Beteiligung an der B-GmbH zum 1.1.2021. Laut Notarvertrag steht dem Veräußerer der Gewinn des Jahres 2020 zu. Die Bilanz 2020 wird am 31.03.2022 festgestellt. Muss der Gewinn 2020 als sonstige Verbindlichkeit gegenüber dem Altgesellschafter in der Bilanz 2020 ausgewiesen werden? Wann muss eine Kapitalertragsteuer-Anmeldung abgegeben werden? Kann es sich unter Umständen um Veräußerungsgewinn/Anschaffungskosten handeln?
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