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§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG,Schwester-Personengesellschaften,entgeltliche Übertragung

Mein Mandant hält als Kommanditist 100 % der Anteile an einer GmbH & Co. KG. Die KG verfügt über erhebliches Grundvermögen (Grundstücke und Gebäude). Das Grundvermögen soll nun steuerneutral (soweit möglich) in eine beteiligungsidentische Schwester-Personengesellschaft überführt werden. (Eine Abspaltung scheidet aus, da die Teilbetriebsvoraussetzung des UmwStG nicht erfüllbar sein dürfte. Eine Überführung von Einzelwirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG scheidet ebenso aus, da m.E. die Regelung hier nicht anwendbar ist.) Die Grundstücke sollen nun per notariell beurkundetem Vertrag verkauft werden an die Schwester-Personengesellschaft. Die Kaufpreisforderung soll sodann aus der Verkaufsgesellschaft vom Gesellschafter entnommen und in die neue Schwester-Personengesellschaft eingelegt werden. (Nachrichtlich: Weitergehend soll in der Verkaufsgesellschaft eine §-6b-EStG-Rücklage gebildet und auf die neue Gesellschaft übertragen werden.) In der Literatur (GStB v. 27.4.2022) wird empfohlen, Entnahme/Einlage gegen Minderung bzw. Gewährung von Gesellschaftsrechten (Kommanditeinlage) vorzunehmen, um den Entgeltcharakter der Transaktion zu unterstreichen. Problem ist vorliegend, dass der Wert der Grundstücke (und somit der Preis) die Festeinlage übersteigt. Um die Kaufpreisforderung entnehmen zu können, wären neben einer Minderung der Festeinlage somit auch eine darüber hinausgehende Entnahme aus dem Rücklagenkonto sowie dem variablen Kapitalkonto erforderlich. Kann diese Gestaltung steuerlich Anerkennung finden? Gibt es gegebenenfalls alternative Ansätze?
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