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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Verpächterwahlrecht

Der Ehemann hat der Ehefrau vor ca. 20 Jahren ein Unternehmen im Ganzen verpachtet. Eine Betriebsaufgabe und eine anschließende Vermietung im Privatvermögen gem. § 21 EStG sind nicht erfolgt. Die Einkünfte werden als gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG deklariert (ohne Gewerbesteuer). Nun möchte die Ehefrau ihren Betrieb (= Einzelunternehmen) im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf den Sohn übertragen. Unsere Frage: Ist das Verpächterwahlrecht des Ehemanns weiterhin möglich (nun an Sohn, nicht mehr an Ehefrau), oder geht das Wahlrecht unter und die Einkünfte müssen nach Aufdeckung der stillen Reserven gem. § 21 EStG versteuert werden? Der Betrieb durch den Sohn wird so weitergeführt, wie einst der Vater und anschließend die Mutter diesen betrieben haben.
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