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Teilwert eines Pkw,Schätzung,§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG

Im Rahmen der Betriebsaufgabe wird ein Kfz in das Privatvermögen entnommen. Zur Ermittlung des anzusetzenden Teilwerts liegen von einem Kfz-Händler folgende Preise vor: Händler-Einkaufspreis 30.000 € Händler-Verkaufspreis 35.000 € Welcher Preis ist als Teilwert bei der Entnahme anzusetzen, EK- oder VK-Preis? Oder ist unter Berücksichtigung der durch den Händler beim Verkauf zu gewährenden Garantie ein Zwischenwert zwischen EK und VK anzusetzen?
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