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§ 21 EStG,§ 15 EStG,H 6.4 EStH,Abbruchabsicht bei Erwerb?

Ein Mandant hat im Jahr 2015 ein Grundstück erworben. Dieses wurde zum Teil vermietet, und zum Teil war es leer. Das Grundstück wurde im Betriebsvermögen gehalten (gewerblicher Grundstückshandel). Im Jahr 2021 wurde ein Einfamilienhaus auf einem Leerstandsteil von dem Grundstück errichtet und verkauft. Den Rest des Grundstücks möchte unser Mandant zum 01.01.2021 ins Privatvermögen übernehmen, das alte Gebäude abreißen und ein neues MFH errichten und privat vermieten. Gehören die Abbruchkosten und der Restbuchwert das Gebäudes zu den AK/HK des neuen Gebäudes, oder sind es Werbungskosten oder Grund und Boden?
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