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Herstellungkosten,Aufwand

Ich wende mich mit folgender Frage an Sie bezüglich der Abgrenzung sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwendungen und Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bei einer Immobilie. Sachverhalt: Haus, Baujahr 1972. Das Haus wurde von den Eltern gebaut und hat einen baujahrtypischen Standard. Diese sind vor drei Jahren verstorben und haben das Haus bis zu ihrem Tod selbst bewohnt. Erben des Hauses sind die beiden Söhne. Im Zeitraum seit dem Tod der Eltern stand das Haus leer bzw. wurde zur Lagerung von Möbeln etc. der Familie genutzt. Es gibt für den aktuellen Zustand ein Wertgutachten, das einen Wert in Höhe von 286.000 € feststellt. Das Haus soll nach den Renovierungs-/Sanierungsarbeiten vermietet werden. Folgende Arbeiten sollen ausgeführt werden: – Vollwärmeschutz für Dach und Fassade – Neue Wärmeschutz-Fenster – Neue Heizungsanlage – Elektrotechnische Installationen – Photovoltaikanlage – Sanitäre Installationen in Teilbereichen Geplant ist, Dach und Fassade (ca. 100.000 €) in diesem Jahr auszuführen (voraussichtlich nicht bis zur Fertigstellung, da es Überschneidungen mit den anderen Gewerken gibt). Die anderen Gewerke sollen voraussichtlich nächstes Jahr erledigt werden. Mit folgenden Gewerken/Kosten (Euro) wird gerechnet: Fenster mit Rolladenkasten 29.147 € Dach 27.901 € Fassaden 40.579 €  Bauliche Änderungen, Brüstungen für Fenster herausbrechen 14.935,69 € Diverses 29.000 € Gerüst, Baustelleneinrichtung, Abbruch 15.144,65 € Dachdeckung 11.932 €  Zwei Dachfenster 5.733,42 € Flaschnerarbeiten 3.078,39 € Elektrotechnik 22.000 € Sanitäre Installationen 8.000 € Heiztechnische Inst. 11.200 € Wärmeerzeugung (PV-Anlage) 25.000 € (dürfte unstreitig zu aktivieren und über die Laufzeit zu verteilen sein; bislang ist auf dem Haus keine PV-Anlage) Geschätzte Kosten gesamt rd. 205.200 € Welche der Kosten können als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand behandelt werden? Welche Kosten sind als Herstellungskosten zu aktivieren?
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