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§ 16 EStG,Betriebsverpachtung im Ganzen

Mein Mandant betreibt eine Metzgerei. Seit vielen Jahren befindet sich im gewillkürten Betriebsvermögen ein Anteil am Grund und Boden und Gebäude, der an die Metzgerei angrenzt und an eine Bäckerei verpachtet wird. Des Weiteren befindet sich neu im notwendigen Betriebsvermögen der im Rahmen einer Erbauseinandersetzung sowie einer vorweggenommen Erbfolge erworbene Anteil am Grund und Boden und Gebäude der Metzgerei. Dieses neu entstandene notwendige Betriebsvermögen soll nur teilweise (ohne Ausbeinraum und Wurstküche) an einen Pächter verpachtet werden. Auch der Anteil an der Bäckerei wird nicht an den neuen Pächter mit verpachtet. Da nicht sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen mit verpachtet werden, ergibt sich dadurch m.E. zwingend eine Betriebsaufgabe. Die stillen Reserven stecken dabei vorwiegend im Grund-und-Boden-/Gebäudeanteil Bäckerei. Dadurch, dass Grund und Boden/Gebäude Metzgerei erst durch vorweggenommene Erbfolge bzw. Erbauseinandersetzung im Jahr 2021 zu Betriebsvermögen wurde, sind die stillen Reserven überschaubar. Ein Geschäfts- und Firmenwert kann nicht in das Privatvermögen übernommen werden und geht damit unter. Eine Versteuerung der im Kundenstamm/GUF enthaltenen stillen Reserven erfolgt damit nicht.
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