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Grundstück,Aufgabe,Erklärung

Meine Frage richtet sich nach der steuerlichen Beurteilung eines bebauten Grundstücks nach dem Tod des Unternehmers. Der Steuerpflichtige A war Gewerbetreibender mit einem Betrieb für Baggerarbeiten und Erdbewegungen. Er war Eigentümer von betrieblichen Fahrzeugen (Lastwagen, Radlader, Anhänger etc.) sowie einem mit einer Lagerhalle bebauten Grundstück, welches auch eine Freifläche zum Abstellen der Fahrzeuge hatte. Dieses Grundstück war unstrittig Betriebsvermögen beim A. In 06/2020 ist der A verstorben. Er wurde beerbt von seinem Bruder B als Alleinerbe. Dieser hat den Betrieb zunächst weitergeführt und Ende des Kalenderjahres 2020 und Anfang des Kalenderjahres 2021 das gesamte bewegliche Anlagevermögen (Lastwagen, Radlader, Anhänger) an den C verkauft, der bereits ein Gewerbe hatte. Ferner verpachtet der B dem C ab 11/2020 das betriebliche Grundstück zu Zwecken des Gewerbebetriebs des C. Der C betreibt nahezu das gleiche Gewerbe auf dem Grundstück wie der verstorbene A. Wird das Grundstück durch den Verkauf der beweglichen Grundstücke an den C beim B aus dem Betriebsvermögen entnommen und erfolgte eine Betriebsaufgabe, oder kann man davon ausgehen, dass das Grundstück sog. Restbetriebsvermögen darstellt und der Betrieb daher noch nicht aufgegeben ist? Ohne die beweglichen Gegenstände wie Lastwagen und Radlader wäre der bisherige Betrieb des A nicht in der Weise fortzuführen gewesen, wie ihn der A betrieben hat.
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