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Betriebsausgaben,Anschluss

Unsere Mandantin ist eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand den Betrieb eines Hotels mit dazugehörigem Restaurant umfasst. Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer vermietet das Hotelgebäude an die GmbH (Betriebsaufspaltung). Im Jahr 2021 investierte die GmbH in die Digitalisierung und hat auf eigene Kosten einen Glasfaseranschluss legen lassen. Die Kosten beliefen sich auf rd. 17.000 € netto. Das Hotel beherbergt neben nationalen und internationalen Gästen auch viele Firmen und Organisationen, die eine ausreichende Datenkapazität benötigen. Vor Ausbau des Glasfaseranschlusses war ein DSL-Anschluss vorhanden. Soweit möglich, wurden die vorhandenen Kabelführungen zur Erstellung des Glasfaseranschlusses genutzt. Fragen: Kann der Mieter die Kosten für den Glasfaseranschluss direkt als Betriebsausgabe berücksichtigen? Wenn nein, wie können die Ausgaben berücksichtigt werden, da sich das Gebäude nicht im Eigentum des Mieters befindet?
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