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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Sonstige Einkünfte

Einer unserer Mandanten hat privat einige Luxusuhren erworben. Nun, nach Ablauf der Spekulationsfrist, möchte er diese mit erheblichem Gewinn verkaufen. Führt dieser Verkauf zu der Annahme eines Gewerbebetriebs, wenn er fünf Uhren einzeln verkauft? Ändert sich an der Beurteilung etwas, wenn er die Uhren im Paket verkauft? Oder bleibt es bei einem privaten, nicht steuerpflichtigen Geschäft? Was passiert, wenn er bereits bestellte Fahrzeuge nach einem Jahr (voraussichtlich Ende 2023 bzw. Anfang 2024) ebenfalls mit Gewinn verkauft? Wird das dann zusammen mit den Uhren eingeordnet? (Sein Geld verdient er übrigens mit einem Handy-Laden.)
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