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§ 15 Abs. 2 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,§§ 179,180 AO,§ 16 EStG,Beendigung GbR

A + B sind Gesellschafter einer GbR zu je 50 %. Gesellschafter A kündigt zum zum 31.12., wobei B erklärt, das Unternehmen als EU fortzuführen. Abfindung beträgt 50 T€ zzgl. Auszahlung Kapitalkonto, Kapitalkonto des A zum 31.12. beträgt 20 T€. Die Auszahlung des Kapitalkontos erfolgt allerdings erst nach dem 31.12. Frage: Muss in der steuerlichen Schlussbilanz der GbR zum 31.12. bereits die Abfindung gebucht werden durch Aufstockung bzw. ggf. Firmenwert und gegen Verbindlichkeiten gg. A? Das wäre dann die Abfindungsbilanz? Die Abfindungsbilanz ist eine andere als die sich aus der laufenden Buchhaltung ergebende steuerliche E-Bilanz? Kann die erst nach dem 31.12. erfolgte Restauszahlung des Kapitalkontos von 20 T€ bereits in der Schlussbilanz zum 31.12. mit Buchung Kapitalkonto 20 T€ gg. Verbindlichkeiten gg. A erfasst werden, so dass das Kapitalkonto des A 0 T€ ist? Kann die Abfindung mit Aufstockung auch für die Handelsbilanz bereits zum 31.12. dargestellt werden, oder wird dies erst in der Eröffnungsbilanz zum 1.1. berücksichtigt?
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