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Verkauf,Formwechsel

Unser Mandant hat im Jahr 2013 seine Betriebsaufspaltung dadurch begründet, dass er sämtliche Anteile seiner Eltern übernommen hat und ab diesem Datum 100%iger Anteilseigner seiner Betriebs-GmbH ist und alleiniger Besitzer der gewerblichen Hallen. Die Anteile der Betriebs-GmbH gehören somit zum Aktivvermögen der Einzelfirma Gewerbliche Verpachtung. Im Jahr 2016 wurde die Einzelfirma mit sämtlichen Aktiva und Passiva in eine GmbH & Co. KG umgewandelt. In der Bilanz der GmbH & Co. KG wurden fälschlicherweise die GmbH-Anteile nicht mehr aktiviert, was das Finanzamt jedoch im Jahresabschluss 2021 reklamiert hat, und daher wurden die GmbH-Anteile ab 01.01.2021 in der Bilanz der GmbH & Co. KG aktiviert. Frage 1: Würde der alleinige Gesellschafter der GmbH mit seinen 100%igen Anteilen an der Betriebs-GmbH diese veräußern, wäre dann das Teileinkünfteverfahren anzuwenden? Frage 2: Würde die GmbH & Co. KG ihre Kommanditanteile in die Komplementär-GmbH gem. Anwachsung nach § 738 BGB einbringen, und die Anteile würden dann veräußert werden, ist dann eine steuerfreie Veräußerung nach § 8b KStG möglich? Ist durch den zuvor erläuterten Sachverhalt die Sperrfrist von sieben Jahren nach § 22 Abs. 1 Umwandlungssteuergesetz eingehalten?
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