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erhöhte Leasingrate,Zuordnung Leasinggeber oder Leasingnehmer,Anschaffungs- und Herstellungskosten

Mandant hat ein Leasingangebot für einen Lkw (ND lt. AfA-Tabelle neun Jahre). Anschaffungswert: 201.000 € Laufzeit: 60 Monate 1. Rate: 60.000 € 2. bis 60. Rate: 2.118,67 € kalkulierter Restwert: 40.200 € Die erste Rate wird vom Leasinggeber nicht als Sondervorauszahlung, sondern als erste, erhöhte Leasingrate (Auflage der Kreditabteilung) bezeichnet. Ist diese erste Rate im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig (so die Aussage des Leasinggebers)?
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