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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Gewerblicher Grundstückshandel

Der Mandant hat in den Jahren 2004 bis 2020 vier EFH eigengenutzt und nach einiger Zeit mit Gewinn veräußert. Objekt 1 (Datum des Grundstückskaufvertrags 13.10.2004): Neubau wurde vom 01.06.2008 bis 01.06.2013 eigengenutzt. Datum des Verkaufvertrags 19.02.2013. Objekt 2 (Datum des Grundstückskaufvertrags 20.06.2013): Neubau wurde vom 01.09.2014 bis 30.04.2017 eigengenutzt. Datum des Verkaufvertrags 09.02.2017. Zum 31.12.2017 Abmeldung aus Deutschland – nach Spanien – Rückkehr nach Deutschland 30.11.2019. Objekt 3: Datum des Hauskaufvertrags 26.08.2019 – Eigennutzung vom 30.11.2019 bis 15.09.2020 – Verkaufvertrag vom 17.07.2020 Objekt 4: Datum des Hauskaufvertrags 16.11.2020 – Eigennutzung vom 22.12.2020 bis heute. Geplante Wiederauswanderung nach Spanien zum 31.08.2022. Verkaufsvertrag im August? Frage: Wenn das vierte Objekt mit Kaufvertrag vom August bzw. 2022 veräußert wird, liegt dann ein gewerblicher Grundstückshandel vor?
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