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Einkommensteuer,PV-Anlage,Notwendiges Betriebsvermögen

Mandant beabsichtigt den Erwerb einer Photovoltaikanlage zur Installation auf dem selbst bewohnten Einfamilienhaus. Die Anlage soll eine Leistung von 30 kW bringen. Allerdings wird im Haushalt sehr viel Strom verbraucht (u.a. Schwimmbad). Man geht nun davon aus, dass zwar zeitenweise im Sommer und an sonnigen Tagen Strom an den Energieversorger verkauft werden kann, insgesamt aber der jährliche Stromverbrauch im Haus höher ist als die von der PV-Anlage produzierte Menge Strom. Kann diese Anlage notwendiges Betriebsvermögen sein oder ist die Anlage von Anfang an dem privaten Bereich zuzurechnen?
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