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§ 15 Abs. 2 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,§ 6 Abs. 5 EStG,§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,Grundstücksüberlassung an GmbH & Co. KG

Wir haben als Mandanten drei Versicherungsvertreter, die sich eine Immobilie teilen. In jeder Bilanz der einzelnen Einzelunternehmen ist der entsprechende Anteil am Gebäude und am Grund + Boden aktiviert, der Grund + Boden anteilig, das Gebäude ist über Räume zugeordnet. Nun möchten sich zwei Mandanten wegen der zukünftigen Nachfolgeregelung zu einer GmbH & Co. KG (50 : 50) zusammenschließen. Die Gebäudeanteile sollen nicht in die GmbH & Co. KG einfließen. Frage 1: Ist dieser Vorgang zu Buchwerten möglich, wenn die beiden Gesellschafter ihre Gebäudeanteile an die GmbH & Co. KG vermieten (Sonderbetriebsvermögen)? Sind Besonderheiten zu beachten? Frage 2: Die zu gründende Komplementär-GmbH (Anteile 50 : 50) hat keinen eigenen Betrieb, sondern hat lediglich die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG gegen Vergütung inne, keine Gewinnbeteiligung. Somit würde diese Beteiligung Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter darstellen? Könnte die GmbH & Co. KG die GmbH-Anteile auch bei sich aktivieren (eigene Anteile)? Hätte dies nicht Vorteile bei zukünftigen Übertragungen, oder wären beide Varianten ohne große Unterschiede?
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