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Wärmepumpe,PV-Anlage,§ 35c EStG

Unser Mandant überlegt, auf seiner privaten Immobilie eine PV-Anlage zu installieren. Bis jetzt hat er bereits eine PV-Anlage mit seiner Frau zusammen (26,7 kW). Er benötigt eine neue Heizung und möchte ggf. eine Luftwärmepumpe installieren; diese würde im Notfall mit Strom laufen, falls es draußen zu kalt ist. Die neue Heizungsanlage liefert dann auch Wärme für die Mietwohnung im Haus. Steuerlich wäre doch Folgendes richtig: Ist die neue PV-Anlage unter 10 kW und würde er sie alleine anschaffen, könnte sie als Liebhaberei gelten. Ist sie über 10 kW, ist der selbst verbrauchte Strom als fiktive Einnahme zu versteuern mit dem ortsüblichen Strompreis. Die Wärmepumpe kann steuerlich allerdings nicht abgesetzt werden, nur anteilig bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, aber nicht bei dem Unternehmen der PV-Anlage, und es kann auch keine Vorsteuer aus dem Kauf der Luftwärmepumpe gezogen werden.
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