Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Sonderbetriebsvermögen II,Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft,Bürgschaft

Es geht um die Veranlagungsjahre 2013–2015. Die A GmbH & Co. KG hält 100 % der Anteile an der X GmbH, welche wiederum 100 % an der Y GmbH hält. Y GmbH hat ihren Sitz in Italien und ist in Italien steuerpflichtig. Die KG und die X GmbH sind in Deutschland steuerpflichtig. Der Hauptgesellschafter A (65 %) der KG hat für die Y GmbH eine Bürgschaft für die Anmietung von Räumen in Italien übernommen. Hierfür wurde er persönlich im Jahr 2015 in Anspruch genommen, weil die Y GmbH zahlungsunfähig war. Frage: a.) Liegt bei dem A im Jahr 2015 in Deutschland eine abzugsfähige Sonderbetriebsausgabe vor? Hinweis: Es ist vollkommen klar, dass der A die Zahlung bzw. Bürgschaft niemals übernommen hätte, sofern kein mittelbares Beteiligungsverhältnis mit der Y GmbH bestanden hätte. Dieser Zusammenhang kann nachgewiesen werden. Die Y GmbH in Italien ist eine operative Gesellschaft (Fitnessstudio) und hätte im Idealfall Gewinnausschüttungen an die X GmbH und damit auch mittelbar an die KG geleistet. Zum Zeitpunkt der Hingabe der Bürgschaft war noch nicht absehbar, dass diese in Anspruch genommen wird.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen