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Mitunternehmeranteil,anteilige Übertragung,laufender Gewinn

Eine meiner Mandantinnen (GmbH & Co. KG) hat fünf Kommanditisten (nat. Personen) sowie eine Komplementär-GmbH (nicht am Vermögen beteiligt). Die Kommanditisten haben jeweils 20 % der Kommanditanteile (Summe des Kommanditkapitals: 100). Kommanditist A hat 100 T€ Gesellschafterdarlehen gegeben, Kommanditist B: 75 T€, Kommanditist C: 50 T€, Kommanditist D: 25 T€, Kommanditist E: 0 T€. Nun sollen, ohne dass neue Kommanditanteile entstehen, durch die Einlagen der voll werthaltigen Gesellschafterdarlehen die Beteiligungsverhältnisse angepasst werden. Es kommt nun zu folgenden Beteiligungsquoten: Kommanditist A: 34,3 % (+ 14,3 %-Punkte) Kommanditist B: 27,1 % (+ 7,1 %-Punkte) Kommanditist C: 20,0 % (keine Veränderung) Kommanditist D: 12,9 % (– 7,1 %-Punkte) Kommanditist E: 5,7 % (– 14,3 %-Punkte) Nun meine Frage: – Stellen diese Anteilsverschiebungen für A und B Anschaffungen der neuen Kommanditanteile dar? Anschaffungskosten wären dann die hingegebenen Darlehensforderungen. – Für C würden sich nur die Anschaffungskosten seines 20-%-Anteils erhöhen, korrekt? – Für D würde sich der Wert seines Kommanditanteils verringern bei zeitgleicher Erhöhung der Anschaffungskosten? Hat dieser Wertverlust ertragsteuerliche Konsequenzen (vermutlich nicht, da es m.E. wie bei einer Kapitalerhöhung einer AG (Verwässerung) schlicht „Pech“ ist)? – Für E: wie D, nur ohne Erhöhung der Anschaffungskosten?
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