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Abschreibung,Dauer

Bei einem Mietobjekt hat der vorherige Steuerberater die AfA um ca. 4.000 € pro Jahr zu niedrig berechnet. Vier Jahre sind vorbei und die Bescheide ohne Vorbehalt der Nachprüfung. Ab dem fünften Jahr müsste ja eine Korrektur möglich sein. Findet eine Verteilung auf die 46 Restjahre der fehlenden 16.000 € AfA statt? Oder ist die AfA verloren?
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