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Einnahmenüberschussrechnung,Rechnung,Fortlaufende Rechnungsnummer

Unsere Mandantin, eine Privatärztin, ermittelt ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung. Die Ausgangsrechnungen sind nicht mit einer lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummer versehen. Die Grundeinstellung ist eine automatisch aus Patienten-Nr. und Rechnungsdatum generierte Rechnungsnummer, z. B. 1234-07022022 = Patient Nr. 1234, Rechnung vom 07.02.2022. Unsere Frage: Sollte unsere Mandantin auf fortlaufende Re.-Nr. umstellen, damit das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung keine Hinzuschätzung der Einnahmen vornehmen kann? Ist das Fehlen der fortlaufenden Re.-Nr. ein Verstoß gegen die GoBD?
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