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Formwechsel GbR in GmbH & Co. KG,Grunderwerbsteuer,Erbe

Sachverhalt Die Brüder A und B halten jeweils 50 % der Anteile an der AB GmbH, einem Stukkateurbetrieb. Die beiden Brüder bilden gemeinsam auch zu je 50 % die AB GbR. Die GbR ist Eigentümer eines Grundstücks und von weiterem Anlagevermögen, das an die AB GmbH vermietet wird und wesentliche Betriebsgrundlage bei dieser ist. A ist Eigentümer des Grundstücks A Grd. B ist Eigentümer des Grundstücks B Grd. A und B vermieten jeweils ihre Grundstücke an die AB GbR. Diese vermietet die Grundstücke an die AB GmbH. Die Grundstücke stellen die wesentliche Betriebsgrundlage bei der AB GmbH dar. Es liegt zwischen der AB GbR und der GmbH eine Betriebsaufspaltung vor. Die Grundstücke von A (A Grd.) und B (B Grd.) bilden Sonderbetriebsvermögen bei der AB GbR. Die Anteile von A und B an der AB GmbH werden bei der AB GbR bilanziert. Die AB GbR bzw. deren Gesellschafter erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Um eine ungewollte Beendigung der Betriebsaufspaltung zu vermeiden (z.B. wenn Anteile an der GmbH auf andere Personen übergehen), soll die GbR in eine GmbH & Co. KG identitätswahrend gewechselt werden. Zu diesem Zweck ist angedacht, dass A und B mit einem Anteil von jeweils 50 % die Verwaltungs GmbH gründen und diese dann der GbR ohne Vermögenseinlage als Komplementärin beitritt und A und B in die Stellung von Kommanditisten wechseln. Fragen: 1. Ist der identitätswahrende Wechsel von der GbR in die GmbH & Co. KG wie geplant steuerneutral möglich, d.h. ohne Aufdeckung von stillen Reserven in den Grundstücken (Grundstücke von AB GbR; A Grd. und B Grd.) und in den GmbH-Anteilen? 2. Ist die Annahme korrekt, dass die Grundstücke A Grd. und B Grd. vom SBV bei der AB GbR in das SBV bei der GmbH & Co. KG „wechseln“? Ebenso die jeweiligen Anteile an de AB GmbH? 3. Muss für den identitätswahrenden Wechsel in die GmbH & Co. KG und die „Überführung“ des SBV A Grd. und B Grd. und Anteile an AB GmbH ins SBV bei der GmbH & Co. KG ein Buchwertantrag o.Ä. gestellt werden (m.E. nein, vgl. Tz. 01.47 UmwStE v. 11.11.2011)? 4. Löst der Vorgang Grunderwerbsteuer aus? 5. Wenn A stirbt, seine Kinder seinen Anteil an dem Grundstück A Grd. und die Kommanditanteile an der AB GmbH & Co. KG und Anteile an der Verwaltungs GmbH erben und B die Anteile an der AB GmbH, führt dies nicht zur Aufdeckung von stillen Reserven (Annahme, dass die Grundstücke weiterhin an die AB GmbH vermietet werden und bei dieser wesentliches BV darstellen)?
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