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Erfordernis einer Zwischenbilanz,Buchführungspflicht,§ 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Ein Partner einer freiberuflichen Partnerschaftsgesellschaft (PartG mbB) scheidet zum Ende dieses Jahres aus Altersgründen aus der Gesellschaft aus, welche mit ihm aus insgesamt sieben Partnern besteht. Gemäß Gesellschaftsvertrag erhält er sein Festkapital von 50 T€ zurück; daneben erhält er auf Grund des Ausscheidens aus Altersgründen eine Abfindung von 200 T€ (anteiliger Kundenstamm/Firmenwert, stille Reserven Anlagevermögen). Die Zahlung erfolgt durch die Gesellschaft. Die Beteiligung des ausscheidenden Partners führt zur anteiligen Erhöhung der Beteiligungsquote der verbleibenden sechs Partner. Die Partnerschaftsgesellschaft ermittelt den Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Fraglich ist die ertragsteuerliche Folge für die Partnerschaftsgesellschaft auf Grund des Ausscheidens. Ergänzend ist fraglich, ob die Gesellschaft zum Stichtag 31.12. eine Bilanz zu erstellen hat und welche Folgewirkung diese hätte? Das heißt, kann sie im Folgejahr die Gewinnermittlung auf Basis der EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen? Wie sind die Umsatz- und Aufwandsabgrenzungen zum Stichtag des Ausscheidens zu sehen?
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