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§ 4 EStG,R 4.2 Abs. 4,9 EStR,fremdvermietete Grundstücksteile als gewillkürtes Betriebsvermögen

Ein Ehepaar kauft gemeinsam ein Grundstück im Gewerbegebiet. Der Ehemann bebaut das Grundstück mit einem Bürogebäude (einstöckig) und einer Halle daran. Er nutzt das Gebäude mit seinem Einzelunternehmen und vermietet einen Teil des Büros an eine GmbH, bei der er angestellt ist. Die Vermietung wird bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb als Mietertrag gebucht. Das Gebäude wird als Betriebsvermögen des Ehemanns berücksichtigt. Nun stellt er gemeinsam mit seiner Ehefrau einen Bauantrag für eine Betriebsleiterwohnung. Dabei wird das Bürogebäude aufgestockt und alle Räume zusammen an einen Sohn vermietet, der allerdings nicht im Einzelunternehmen des Ehemanns beschäftigt ist. Die angrenzende Halle wird weiterhin betrieblich genutzt. Das Büro des Einzelunternehmens ist fortan ein Container innerhalb der Halle. Muss jetzt zwangsweise eine Entnahme des Bürogebäudes aus dem Betriebsvermögen des Einzelunternehmers erfolgen?
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