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§ 16 EStG,Veräußerung und Erwerb von Mitunternehmeranteilen gegen Renten- oder langfristige Ratenzahlungen

Ein Mandant hat Anteile von einem in der Zwischenzeit ausgetretenen Mitgesellschafter gegen eine befristete Rentenzahlung (18 Jahre) erworben. Nach 15 Jahren möchte er nunmehr den Restbetrag ablösen. Würde sich diese Abkürzung der vereinbarten Rentenzahlungen durch Restzahlung für den Verkäufer als steuerschädlich erweisen? Falls ja, wie wäre diese Steuerschädlichkeit zu behandeln (Versteuerung rückwirkend des kompletten Kaufpreises unter Anrechnung der Raten, oder?)? Falls nein, wie würde im 16. Jahr der Restbetrag zu versteuern sein (Restbetrag abgezinst ohne jegliche Anrechnung von Buchwerten?)? Bleiben in diesem Fall die bisherigen Raten steuerlich als unangetastet bestehen? Wie wäre die restliche Einmalzahlung beim Käufer im Rahmen seiner Ergänzungsbilanz zu behandeln? Da der Firmenwert bereits abgeschrieben wurde und jetzt nur noch der Zinsanteil versteuert wird, würde diesbezüglich durch die Restzahlung keine steuerliche Wirkung mehr entstehen?
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